Gemeinnützige Stiftung - Ratgeber Stiftung
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Gemeinnützige Stiftung

Gemeinnützige Stiftung: Gutes tun zum Wohle aller

Sie möchten eine Stiftung gründen, um einen gemeinnützigen Zweck nachhaltig zu verfolgen? Dann ist die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung das Richtige für Sie. Hier steht Ihr Stifterwille im Focus. Ihre höchstpersönlichen Ideen und Wünsche führen letzten Endes zur Formulierung des Stiftungszweckes. Mit einer gemeinnützigen Stiftung können Sie auf Ewig etwas Gutes bewirken und erhalten gleichzeitig für die Gemeinwohlförderung gesellschaftliche Anerkennung.

Die Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung

  • Wahrung des Lebenswerkes
  • Steuerliche Vorteile
  • Sinnvolle Gestaltung des Lebensabends
  • Gesellschaftliche Anerkennung
  • Ausdruck persönlicher Wertvorstellungen
  • Sicherung von Vermögenswerten

Laut der Abgabenordnung (AO) § 52 Gemeinnützige Zwecke können Sie als Stifter u.a. wählen zwischen:

  • der Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • der Förderung der Religion
  • der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von
    Tierseuchen
  • der Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • der Förderung von Kunst und Kultur
  • der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der
    Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
  • der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
  • der Förderung des Sports
  • der Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung
  • der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 
  • der Förderung des Tierschutzes
  • der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 
  • der Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
  • der Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
  • der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  • der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie
  • der Förderung der Kriminalprävention
  • der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
    Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
    Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste
  • der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
    Völkerverständigungsgedankens
  • der Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des
    Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des
    Modellflugs und des Hundesports
  • der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören
    nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den
    kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind
  • der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit

Ratgeber Stiftung informiert:

Das ist nur ein kleiner Auszug der 25 begünstigten Zwecke der AO, für die Sie sich entscheiden können. Hier ist wichtig zu beachten, dass die Stiftung dann gemeinnützige Zwecke verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Allgemeinheit zu fördern und nicht nur einem ausgewählten Kreis von Personen (z.B. nur Familienmitgliedern) die Förderung zugute kommt. Wenn die Stiftung alle Formerfordernisse erfüllt, kann sie als "gemeinnützig" anerkannt werden und erhält steuerliche Vergünstigungen.

Wenn Sie eine gemeinnützige Stiftung gründen wollen, empfiehlt es sich, ein Stiftungskapital von mindestens 100.000 € einzusetzen. Ab dieser Summe kann gewährleistet werden, dass das Stiftungskapital in seiner Substanz erhalten bleibt. Das heißt, die Stiftung kann sich selber tragen. Für die gemeinnützigen Projekte werden grundsätzlich nur die Erträge des Kapitals sowie zusätzlich gesammelte Spenden verwendet.

Ist die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung für Unternehmen interessant? Ja, weil...

gesellschaftliche Anerkennung

Durch die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung genießt ein Unternehmen gesellschaftliche Anerkennung. Fallen Sie mit Ihrem Unternehmen in der Öffentlichkeit durch soziales Engagement auf.

positive öffentlichkeitsarbeit

Wenn man den Namen des Unternehmens auf die Stiftung überträgt (verbunden mit einer guten Öffentlichkeitsarbeit) wird das Unternehmen immer mit dem guten Zweck in Verbindung gebracht.

neukunden durch den positiven Image-effekt

Der daraus resultierende positive Image-Effekt für das Unternehmen kann potentielle Kunden anziehen, die zudem bereit sind, für den gemeinnützigen Zweck Geld zu spenden, wodurch das Stiftungskapital weiter wächst.

Ratgeber Stiftung hilft Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen. 

Darüber hinaus begleiten wir Sie auf dem Weg zur Gründung Ihrer Stiftung zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater Ihres Vertrauens.

RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
Lise-Meitner-Str. 17
40764 Langenfeld (Rheinland)

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